Tauschbörsen
1. Allgemeines zu Tauschbörsen
2. Geschichte von Napster
3. Rechtslage
4. Nutzen der Betreiber
5. Reaktionen der Musikindustrie
6. Fazit
7. Quellen
1.Allgemeines zu Tauschbörsen
Am Anfang sollte man sich die Frage stellen: Was sind eigentlich Tauschbörsen?
Die Antwort darauf ist: Tauschbörsen sind Methoden, mit denen man
Dateien im Internet anderen zur Verfügung stellt. Das geht zum einen,
indem man an den Betreiber einer Tauschbörse seine Musik hinschickt
(z.B. per Email) und der sie dann im Internet veröffentlicht. Ein
Beispiel hierfür ist www.mp3.com.
Die andere Methode, die auch vielmehr Anhänger hat, funktioniert nur,
wenn man einen sogenannten Client auf seinem Computer installiert. Dieser
Client bewirkt, dass ausgewählte Dateien anderen zur Verfügung
gestellt werden und Dateien anderer dem Anwender zur Verfügung gestellt
werden. Hierbei kann es sich um Dateitypen jeder Art handeln: Musik, Videos,
Programme oder auch Texte.
Entscheidend für den Erfolg der Musiktauschbörsen ist besonders
das Mp3-Format. Es wurde vom Frauenhofer Institut entwickelt, um die Vorgänge,
die die menschliche Geräuschwahrnehmung ermöglichen, zu verstehen.
Die Mp3-Technologie wurde 1994 fertiggestellt und freigegeben. Sie existiert
seit acht Jahren in unveränderter Form.
Bei dem Mp3-Verfahren werden überflüssige Klanginformationen,
die das menschliche Gehör nicht wahrnehmen kann (also im Bereich von
20hz bis 20khz) herausgeschnitten. Dadurch lässt sich die Größe
der eigentlichen Datei um den Faktor 12 verringern. So können auch
mit einer langsamen Internetverbindung Lieder in sehr kurzer Zeit getauscht
werden.
Bevor ich nun zur Geschichte von Napster, als "Mustergeschichte" für
Tauschbörsen übergehe, möchte ich kurz die bekanntesten
Tauschbörsen Vorstellen:
Napster
Bei Napster gibt es einen zentralen Server. Dieser fungiert aber nur
als Vermittler: Er sammelt die Informationen aller freigebenden Dateien,
ordnet sie, sodass andere Benutzer eine peer-to-peer-Verbindung (p2p) mit
dem anderen Benutzer aufbauen können. Eine peer-to-peer-Verbindung
ist eine Direkte Verbindung zwischen zwei PCs. Alle Dateien, die freigegeben
wurden, werden allen zur Verfügung gestellt, jedoch können nur
Musikdateien zum Tausch angeboten werden. Die Entwicklung von Napster wurde
als "Open Source" vorangetrieben, d.h. Der Programmcode ist jedem zugänglich
und kann von jedem verwendet werden. Alle folgenden Tauschbörsen arbeiten
ebenfalls mit der p2p-Technik.
WinMX
WinMX ist ein "Nachfahre" von Napster, denn er wurde aus dem ursprünglichen
Napster-code weiterentwickelt. Im Gegensatz zu Napster können bei
WinMX Downloads wiederaufgenommen werden, wenn die Verbindung unterbrochen
wurde. Außerdem werden bei WinMX mehrere Server verwendet. So kann
es zu keinem Komplettausfall des Systems kommen, wenn ein Server nicht
in Betrieb ist.
Gnutella
Gnutella ist eigentlich ein Protokoll.
Es wurde zwar ein Gnutella-Client von dem Gründer der Firma Nullsoft
(Winamp) entwickelt, aber nur bis zur Version 0.56, denn dann beschloss
die Mutterfirma AOL den Vertrieb von Gnutella zu unterbinden, wahrscheinlich
um Nullsoft vor einer Anklage zu schützen, die Kosten verursachen
würde. Jedoch da es Programmierern gelungen ist, die Funktionsweise
des Gnutella-Protokolls nachzubauen, wurden zahlreiche Clients entwickelt,
die auf dem Gnutellaprotokoll basieren, z.B.: BearShare, LimeWire, Furi
(ein Java-client) oder MacTella (für Power PC und Macintosh). Gnutella
ist dezentral aufgebaut, d.h. man tauscht nicht direkt über einen
Server, sondern man tauscht über einen Server der in Nähe steht,
der mit weiteren Servern verbunden ist, die wiederum mit anderen Servern
verbunden ist. Das bedeutet, wenn ein Server ausfällt (z.B. durch
ein Erdbeben), sind davon nur die Nutzer betroffen, die direkt an diesen
Server angeschlossen ist; für die restlichen Benutzer entstehen keine
Nachteile. Deshalb kann man auch auf der Gnutella-Webseite lesen, dass
Gnutella zuverlässig ist und sich nicht stoppen lässt.
Das Tauschen über Gnutella ist sehr sicher, weil keine Aufzeichnungen
über die Benutzer gemacht werden. Auch durch Justizbehörden kann
Gnutella nicht angegriffen werden, da es keine Firma oder Institution,
sondern lediglich ein Protokoll ist. Man kann auch keinen zentralen Server
abschalten lassen, da es ja keinen gibt.
KaZaA
KaZaA wurde von FastTrack, einer Niederländischen Firma, entwickelt,
musste aber Anfang 2002 an die australische Firma Sharman Networks abgegeben
werden, um den Klagen aus den Niederlanden auszuweichen. KaZaA ist selbstorganisierend,
das bedeutet, dass besonders gute Rechner unter den Benutzern als Server
benutzt werden. Jedoch ist bei KaZaA Spyware installiert. Darauf werde
ich aber später nochmals zurückkommen. KaZaA ist das derzeit
beliebteste Netzwerk. Es besitzt derzeit 21 Mio. Mitglieder, von denen
laut KaZaA-Client bis zu 4 Mio. gleichzeitig ihre Dateien zum Download
anbieten.
Morpheus
Morpheus griff ursprünglich auf die Dateien des KaZaA Netzwerks
zu. Im Zuge des Rechtsstreites mit den Niederländischen Gerichten
und Verweigerung des Zugriffs auf die KaZaA-Dateien seitens der KaZaA-Betreiber
wechselte Morpheus zum Gnutella-Netzwerk. Erwähnenswert ist bei Morpheus
das Chaining: Bei Dateien, die noch nicht vollständig heruntergeladen
sind, können Teile von den Dateien auch an andere Benutzer weitergegeben
werden.
2. Geschichte von Napster
Shwan Fanning, ein 18-jähriger Student an der Universität in
Boston entwickelte 1999 Napster, um mit seinem Freund ihre Lieder, die
auf ihren Computern gespeichert waren zu tauschen. Die Fangemeinde von
Napster wuchs rasch an, was auch verschiedenen Medien zu verdanken war:
Im Jahre 2000 wurden Napster mehrere Preise des amerikanischen Magazin
"Wired" verliehen, unter anderen die Preise: "Best Music Site", "Best Innovation
Start-up" und "Best Guerilla Marketing".
Im Januar 2001 hatte Napster fast 40 Mio. Nutzer, d.h. Napster war
auf ungefähr einem Drittel aller PCs installiert.
Zu dieser Zeit ist aber auch die Musikindustrie auf Napster aufmerksam
geworden. Nicht nur die RIAA (Record Industrie Association of America)
sondern auch einzelne Bands wie Metallica sahen in Napster einen Grund
für ihre sinkenden Einnahmen. Auch die zivile Abteilung des Justizministeriums
forderte die Schließung der Tauschbörse. Die Schließung
wurde am 27.7.2000 von einem Bezirksgericht beschlossen und muss innerhalb
von 2 Tagen vollzogen sein. Alle User versuchen sich noch kurz vor der
Schließung Musik runterzuladen; das Napster-Netzwerk bricht fast
zusammen. Ein Tag später ruft Napster zum "buy-cott" auf: Napster-Benutzer
sollen nur noch die Musiker in den Plattenläden kaufen, die Napster
unterstützen. Am 29.7.2000 entscheidet ein Berufungsgericht, dass
Napster bleiben darf, bis ein neuer Beschluss vorliegt. Am 3.10. wird der
Fall erneut aufgenommen. Das Ergebnis der Verhandlungen wird schließlich
im Juli 2001 sichtbar: Napster wird geschlossen.
Die BMG (Bertelsmann Music Group) erklärte sich jedoch bereit,
Napster zu übernehmen und als kostenpflichtige Musiktauschbörse
für ausgewählte Lieder zu verwenden. Dafür steckte BMG über
85 Mio. Dollar in Napster, gab jedoch Anfang September 2002 bekannt, es
doch nicht zu tun. Der Richter vom US-Insolvenzgericht riet nämlich
dem Napster-Chef von der Übernahmen durch BMG ab, weil "der Medienkonzern
Bertelsmann nicht aus ehrlichen Motiven für das Unternehmen handele."
(www.at-web.de/p2p/napster.html) Anfang Dezember 2002 entschied sich jedoch
das CD-Software-Unternehmen Roxio bereit, Napster zu übernehmen. Roxio
will die genauen Pläne für Napster in einigen Monaten veröffentlichen.
Napster wird aber trotzdem nie mehr so beliebt sein, wie damals, weil es
nun kostenpflichtig werden wird und die User sich in den letzten eineinhalb
Jahren auf andere Tauschbörsen verteilt haben. Napster wird nun langsam
und unbemerkt aus dem Internet verschwinden.
Dennoch ist das alte Napster nicht ganz "tot": Es gibt immer noch zahlreiche
Tauschbörsen, die eine Weiterentwicklung von Napster sind, aber bis
jetzt nie so populär waren wie Napster es damals war, zum Beispiel
WinMX oder Madster.
Napster ist bis jetzt die einzige Tauschbörse, deren Geschichte
man als (fast) vollständig bezeichnen kann: Von der Gründung
am Anfang, über die beste Zeit Anfang 2001, (40 Mio. User) bis zur
Übernahme eines Musikherstellers.
Ich denke alle Tauschbörsen werden nach dem selben Schema wie
Napster geschlossen und verschwinden schließlich von der Bildfläche.
Ansätze hierfür sieht man schon bei Audiogalaxy oder iMesh. Bei
diesen beiden Tauschbörsen wurden schon alle Urhebergeschützten
Titel gesperrt.
3. Rechtslage
Der Download von Musik aus Tauschbörsen ist meiner Meinung nach erlaubt.
Denn im Urheberrechtgesetz steht, dass es zulässig ist "einzelne Vervielfältigungsstücke
eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen" (§53 Uhrg).Das Gesetz
besagt, dass man Kopiene eines geschützten Werkes zum privaten Gebrauch
anfertigen darf (zum Beispiel einen Film aus den Fernsehen aufnehmen oder
aus dem Radio auf Musikkassette ) Das bedeutet, man darf auch einzelne
Lieder sich von der CD eines Freundes auf Kassette überspielen. Dazu
muss der Besitzer der Kassette gar nicht Eigentümer der CD sein. Man
kann sogar es sich von einer anderen Person kopieren lassen, solange es
unendgeldlich gemacht wird. Das darf man aber nur zum privaten Gebrauch,
was ja beim Download von Mp3s gegeben ist. Das gilt auch dann, wenn die
Person, von der man es kopiert nicht Eigentümer des Musikstückes
ist, ansonsten müsste der Gesetzgeber auch hier den Tatbestand der
Hehlerei extra erwähnen.
Problematischer verhält sich es mit dem Upload von Musik. Man muss
hierbei beachten, ob man das Musikstück nur sich selbst zugänglich
macht (zum Beispiel indem man es mit einem Passwort schützt) oder
einer breiten Masse zur Verfügung stellt. Wenn man es nur sich selbst
zugänglich macht (damit man seine Lieblingslieder in jedem Internetkaffee
hören kann) ist es eine Vervielfältigung zum privaten Gebrauch.
Man könnte es ja auch (statt auf einen Server zu kopieren) auf eine
Kassette aufnehmen.
Wenn man es hingegen einem unüberschaubaren Personenkreis zur
Verfügung stellt macht man sich nach §106 UhrG strafbar.
Bei Tauschbörsen wie Napster, KaZaA, oder Gnutella ist es theoretisch
uninteressant, ob sich die Tauschbörse strafbar macht, da sie vor
Gericht angeben können, nur eine Internettechnologie zu sein, was
auch Napster getan hat. Entscheidend ist jedoch, wie sich der einzelne
Nutzer strafbar macht: Da er ein urheberrechtlich geschütztes Musikwerk
einem unüberschaubaren Personenkreis mit dem Ziel der Verbreitung
zur Verfügung stellt, macht er sich strafbar.
Tauschbörsen sichern sich deshalb gegen jegliche Vorwürfe
ab, indem sie die Schuld auf die Benutzer (die ja auch die eigentlichen
schldigen sind) verschiebt. KaZaA schreibt z.B.:
"Sharman Networks Ltd entschuldigt keine Aktivitäten und Taten,
die die Rechte von Urheberrechtseigentümern verletzen. Als Kazaa Media
Desktop Benutzer haben Sie sich mit dem Endbenutzer-Lizenzabkommen einverstanden
erklärt, und es obliegt Ihnen, sämtliche in jedem einzelnen Land
geltenden Urheberrechtsgesetze zu befolgen." (KaZaA Media Desktop)
Nun ist es unklar, welches Recht gilt, wenn man runtergeladene Dateien
zur Verfügung stellt, da man ja eigentlich davon ausgehen kann das
die Vervielfältigung keine Urheberrechte verletzt, aber man die Musik
einem unüberschaubaren Personenkreis zur Verfügung stellt.
Hier würde ich empfehlen, einfach keine Dateien zum Tausch freizugeben,
da zum einen die Rechtslage unsicher ist, zum andern die Internetverbindung
belastet wird.
Allerdings ist derzeit ein neues -europäisches- Urheberrechtgesetz
in Planung, wo besonders auch das Internet als Verbreitungsmedium -zu Gunsten
der Musikindustrie- berücksichtigt wird.
4. Nutzen der Betreiber
Der Nutzen für die Anwender ist leicht erkennbar: Sie können
umsonst an Musik kommen.
Doch was ist der Nutzen für die Betreiber der Tauschbörse,
aus welchen Grund geben sie Geld für die Entwicklung der Tauschbörsen
aus? Der häufigste Grund dafür ist, dass die Investitionen sich
durch Adware und Spyware schnell amortisieren. Im Folgenden will ich die
Begriffe Ad- und Spyware näher erläutern:
Adware ist Werbung durch eingeblendete Banner. Die Betreiberfirma schreibt
dazu andere Firmen an, ob sie gegen eine Gebühr ihre Banner einblenden
lassen soll. Die Höhe der Gebühr lässt sich erahnen, wenn
man bedenkt dass eine Anzeige in einer Schülerzeitung um die 100€
kostet und nur ca. 500 Schüler erreicht, hingegen ein Werbebanner
bei einer Tauschbörse ca. 5 Mio. Menschen erreicht.
Spyware ist eine Software, die das Verhalten der Benutzer herausfindet
(Die Webseiten, auf die er geht, die Lieder, die er sich herunterläd)
und z.B. für demographische Zwecke gebraucht. Als Beispiel für
beide Möglichkeiten, Geld zu verdienen nenne ich hier -ich habe weiter
oben schon Bezug darauf genommen- KaZaA. Bei der Installation von KaZaA
wird zusätzlich das Programm Cydoor installiert. Es beobachtet das
Verhalten des Anwenders und verwendet es für demographische Zwecke
weiter. Zusätzlich werden -solange das Programm KaZaA auf dem Rechner
Aktiv ist, Bannerwerbungen eingeblendet. Was aber meiner Meinung nach die
größte Einnahme Quelle für Sharman Networks ist, ist die
Software Altnet. Diese Software wird zusammen mit KaZaA installiert und
nützt die unbenutzte Rechenleistung aller Computer für die Zwecke
von Brilliant Digital Entertainment (BDE). So können -was auch für
wissenschaftliche Forschungen verwendet wird- alle Computer über das
Internet zu einem großen Rechner vereinigt werden. Das aber wird
erst durch zwei Vorraussetzungen rentabel: Die meisten neueren PCs sind
für normale Büroanwendung zu leistungsstark. Über die Hälfte
der zur Verfügung stehender Rechenkapazität ist ungenutzt. Zum
anderen ist das Internet durch ISDN und DSL schnell genug, dass nicht die
Daten zu sehr durch langsame Internetverbindungen gebremst werden. Die
Existenz von Altnet ist -trotz anfänglichen Dementi- am 1. April 2002
durch BDE bestätigt worden. Dennoch ist KaZaA unumstritten die beliebteste
Tauschbörse. Wie kann das sein? Kazaa ist nämlich auch in einer
abgespeckten Version, die nicht von den KaZaA-Betreibern stammt erhältlich,
nämlich K++ (vor 1.1.2003 KaZaA Lite). Diese Version ist absolut frei
von Spyware und auch die Adware lässt sich abschalten. Dass Sharman
Networks, die Betreiber von KaZaA nicht hinter dieser Idee stehen ist leicht
verständlich.
5. Reaktion der Musikindustrie
Die Reaktionen der Musikindustrie auf die Tauschbörsen kann man in
drei Gruppen gliedern:
Aktionen, die verhindern, dass Lieder überhaupt die Tauschbörse
erreichen, Aktionen, die gegen die Tauschbörse gerichtet sind und
Aktionen, die die Nutzer beeinflussen.
Zuerst einmal muss sich die Musikindustrie fragen, wie eigentlich die
Lieder zu den Tauschbörsen kommen können. Die Antwort ist einfach:
Wenige Benutzer kaufen sich die CDs und kopieren dann die Lieder in ein
Verzeichnis, das zum Download freigegeben ist. Die Reaktion der Musikindustrie
darauf kann man zum Beispiel bei der Sony Music Entertainment GmbH sehen:
Die meisten CDs dieser Firma kann man nicht mehr am Computer abspielen,
da absichtlich Brennfehler gemacht wurden, die nur der Computer erkennt
und somit die CD nicht abspielt. Die Nachteile machen sich hierbei in zweifacher
Hinsicht bemerkbar: Zum einen können die CDs nicht nur am Computer
nicht abgespielt werden, sondern auch auf einigen anderen CD-Playern, zum
anderen kann dieser Schutz umgangen werden, indem man einen CD-Player mit
dem Computer verbindet, die CD abspielt und am Computer aufnimmt.
Gegen die Tauschbörsen kann man nur über den Rechtsweg vorgehen:
Wie Napster hatten bis jetzt fast alle Musiktauschbörsen eine Klage
von der RIAA oder anderen Musikunternehmen. Die Tauschbörsen versuchen
natürlich dagegenzuhalten. Ein Beispiel dafür ist die ziemlich
unbekannte Tauschbörse Scour Exchange. Scour Exchange wurde wegen
Urheberrechtsverletzung unter anderen von der RIAA angeklagt. Die Tauschbörse
nahm drei Topanwälte aus den Bereichen Internetrecht und Urheberrecht.
Die Firma übernahm sich aber damit und musste drei Wochen nach der
Klage wegen finanziellen Schwierigkeiten ihren Dienst einstellen, ehe eine
Einigung vor Gericht erreicht werden konnte. An diesem Beispiel wir der
größte Nachteil des Rechtsweges deutlich: Die Kosten. Ein anderer
Nachteil ist das Risiko, das jede Verhandlung mit sich bringt, denn wenn
die Tauschbörse Recht bekommt, können sich andere Tauschbörsen
auf dieses Urteil berufen.
Die letzte Möglichkeit der Musikindustrie gegen die Tauschbörsen
vorzugehen ist sehr weit gefächert: Die Musikindustrie versucht die
Benutzer von der Tauschbörse "wegzuekeln" indem sie Viren und Dummy-Dateien
in Umlauf bringt. Ein Beispiel für Viren ist der Benjamin-Virus, der
speziell auf die Tauschbörse KaZaA zugeschnitten ist. Er soll Raubkopien
stoppen. Die Verbreitung von Viren zum verhindern von Raubkopien ist absolut
ungeeignet, weil zum einen die rechtliche Grundlage fehlt und es außerdem
in diesem Fall schon einen Tag später das entsprechende Antivirenprogramm
gab. Dummy-Dateien sind Lieder, die auf den ersten Blick normal aussehen.
Nach dem Download, wenn der Benutzer sich das Lied zum ersten Mal anhört,
muss er aber feststellen, dass entweder die Klangqualität des Liedes
absolut schlecht ist, über die Hälfte des Liedes herausgeschnitten
ist, oder es sich gar um ein komplett anders Lied handelt. Diese Möglichkeit
ist meiner Ansicht nach gut, aber in den neueren Versionen der Tauschbörsen-Clients
sind die sogenannten Hash-Werte eingebaut, an denen sich feststellen lässt,
ob die Datei manipuliert wurde. Eine weitere Möglichkeit, die sich
in der Praxis aber noch nicht bewährt hat, ist, dass Musikfirmen Tauschbörsen
aufkaufen und bestimmen, welche Lieder zur Verfügung stehen. Einen
ersten Versuch in diese Richtung hat BMG gemacht; der Versuch mit dem Strom
zu schwimmen und ihn seinen Vorstellungen anzupassen ist aber gescheitert.
Eine neue Methode hat die dänische "Anti Pirat Group" (APG) benutzt:
Sie beobachtete User mit dänischer IP-Adresse
und lies sich von deren Providern die Nutzungsdaten geben. Sie verlangten
pro Film ca. 60$ und pro heruntergeladenes Album ca. 16$ Wer nicht bezahlt
wird vor Gericht gebracht. Diese Methode ist sehr abschreckend für
die Dänischen Benutzer, denn sie ist effektiv und jeder kann zur Zahlung
aufgefordert werden. Der einzige Nachteil ist, dass diese Methode nicht
die breite Masse trifft und nahe an Erpressung kommt.
Jedoch nützen alle diese Methoden den Tauschbörsen eher,
als dass sie ihnen Schaden. Das sah man zum Beispiel, als Napster geschlossen
werden sollte: Napster wurde in den Medien genannt und die Mitgliederzahl
der Tauschbörse wuchs durch die permanente Vertreung in den Medien
nochmals rapide an. Napster hat auch gezeigt, dass es sinnlos ist Tauschbörsen
zu schließen, da es jetzt immer noch Tauschbörsen gibt: Für
jede Tauschbörse, die geschlossen wird, entstehen zehn andere.
Anstatt gegen die Tauschbörsen zu arbeiten, sollte die Musikindustrie
besser versuchen, die Tauschbörsen als notwendiges Übel anzuerkennen.
6. Fazit
Die Tauschbörsen haben das Kaufverhalten der Leuten stark beeinflusst.
Es wird nur noch gekauft, was wirklich gefällt. Man lädt sich,
wenn man eine Musikgruppe empfohlen bekommt, erst die Lieder der Band runter
und hört sie sich an. Wenn sie einem wirklich gefällt, werden
die CDs gekauft. Das belegen auch Studien wie die der Digital Media Association
oder die der State University of New York oder der Connecticut University:
Der Konsument kauft nicht blind die neusten Alben der Superstars, sondern
hören sich die Lieder erst an. Einige behaupten auch, dass die Tauschbörsen
der Musikindustrie nutzten. Das ist aber nur teilweise richtig, weil diese
Leute automatisch davon ausgehen, dass keine Alben gebrannt statt gekauft
werden. Was aber richtig ist, ist, dass durch die Tauschbörsen die
verschiedenen Gruppen bekannter werden.
7. Quellen
http://shopping.t-online.de/comp/aktu/nach/ar/CP/ar-kazaa-tausch.html
http://www.nicola-doering.de/teaching/musik-im-netz_2002.pdf
http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/0,1367,COMP-0-180705,00.html
http://computer.t-online.de/comp/sich/vire/ar/CP/ar-kazaa-virus-altnet.html
http://www.heise.de/newsticker/data/cgl-04.04.02-000/
http://www.recht-der-homepage.de/mp3.html
http://www.schnellsuche.de/edonkey/kazaa_edonkey_napster_morpheus_edonkey2000/napster_edonkey_morpheus.htm
http://www.at-web.de/p2p/
http://www.gema.de/urheberrecht/urhg/urheberrechtsgesetz_teil1.shtml
http://www.gema.de/urheberrecht/urhg/urheberrechtsgesetz_teil4.shtml
http://www.uni-weimar.de/medien/management/sites/ws0102/popsong/popsong_content/herausforderung/referatnapsterua.swf
http://www.nicola-doering.de/teaching/musik-im-netz_2002.pdf
http://www.chili-delicious.com/Seiten/021022music/tausch.html
http://www.boell.de/downloads/zukunftsgruen/zg4krempl.pdf
Alle Angaben, besonders die über die Rechtsituation
sind ohne Gewähr.